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Impulse des Baulandmobilisierungsgesetztes für NRW schnell nutzen
Stellungnahme des Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ zum Antrag der Fraktion der SPD im Landtag NRW (Drucksache 17/13780)
Im Rahmen einer Anhörung im Landtag hat das Bündnis “Wir wollen wohnen!” hat eine Stellungnahme zum Antrag “Impulse des Baulandmobilisierungsgesetztes für NRW schnell nutzen” abgegeben.
Darin heißt es mit deutlichen Worten:
“Die Landesregierung ist aufzufordern, nach § 201a und § 250 BauGB eine jeweilige Rechtsverordnung zu erlassen, um die im BauGB neu geschaffenen Instrumente für die Kommunen zur Anwendung zu bringen. Dabei ist hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts der Schwellenwert möglichst gering zu halten.
Bezüglich der jeweiligen Gebietskulisse ist Standpunkt des Bündnisses, dass die bisherige Feststellung im Rahmen der MieterschutzVO viel zu eng gefasst ist. Im Zuge der neuen Verordnungen muss die Gebietskulisse für alle Verordnungen neu gefasst und ausgeweitet werden.”
Die vollständige Stellungnahme finden Sie nachstehend zum Download: