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Landesregierung setzt Irrfahrt beim Mieterschutz fort

Mieterschutz in erheblichem Maße zusammengestrichen

 

„Der Kurs der Landesregierung im Mieterschutz ist für uns und alle Mieterinnen und Mieter in NRW ein Affront“, so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des NRW-Bündnisses „Wir wollen wohnen!“, angesichts der kürzlich von Ministerin Scharrenbach vorgestellten Planungen zu einer neuen Mieterschutzverordnung. Diese sieht eine deutliche Reduzierung des Geltungsbereichs der Schutzmechanismen vor.

 

„Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in NRW ist seit Jahren angespannt. Das gilt nicht mehr nur für preiswerte Wohnungen und die sinkende Zahl an Sozialwohnungen“, konstatiert Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben durch die Corona-Krise ohnehin große Existenzsorgen. In dieser Situation den Mieterschutz zusammen zu streichen, ist absolut nicht nachvollziehbar.“

 

Ministerin Scharrenbach hatte am 02. April ein Gutachten zur Bewertung der Wirksamkeit der Landesverordnungen vorgestellt und eine neue Mieterschutzverordnung angekündigt, die ab dem 01. Juli 2020 gelten soll. Das Bündnis kritisiert, dass die Pläne des Ministeriums erhebliche Einschnitte beim Mieterschutzes bedeuten. Viele Städte und Gemeinden werden demnach keinen erweiterten Mieterschutz mehr genießen.

 

„Es ist angesichts der Lage auf den Wohnungsmärkten völlig unverständlich, dass Städte wie Aachen und Leverkusen aber auch Paderborn und Bielefeld ohne Mieterschutz durch das Land auskommen sollen“, so Hans-Jochem Witzke. Schlechte Nachrichten gäbe es auch für die Mieterinnen und Mieter im gesamten Ruhrgebiet. Hier werde die neue Verordnung nirgends gelten.

 

Das Bündnis hat errechnet, dass die neue Mieterschutzverordnung nur noch 18 Gemeinden mit zusammen rund 2,9 Millionen Einwohner umfassen wird. Die bisherigen Verordnungen umfassten hingegen deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Umfasste Gemeinden

Einwohner

Neue MieterschutzVO

18

2,9 Mio.

Bisherige Verordnungen

 

 

Mietpreisbremse

22

4,1 Mio.

Kappungsgrenzen

37

6,4 Mio.

Kündigungssperrfrist

37

4,4 Mio.

 

„Die Landesregierung baut stückweise den Mieterschutz ab und das, obwohl es weiterhin an bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum in NRW fehlt. Das ist skandalös.“, resümiert Franz Schrewe, Landesvorsitzender des SoVD NRW e.V. Das Bündnis fordere daher, den Geltungsbereich der neuen Verordnung erheblich auszuweiten und so mehr Mieterinnen und Mieter besser zu schützen.


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