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Stellungnahme zur Wohnungsmarktprognose 2040
Ein Bericht, beauftragt durch das Bauministerium NRW, wagt den Blick in die Zukunft des Wohnungsmarktes in NRW. Dabei übersieht das Ministerium vor lauter Hoffnung in die Zukunft die Probleme der Gegenwart.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 05.11.2020 eine neue Wohnungsmarktprognose vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“, erstellt durch das Institut GEWOS. Der Bericht kann hier eingesehen werden.
Kritik des Bündnisses “Wir wollen wohnen”
In einer öffentlichen Stellungnahme hat sich das Bündnis “Wir wollen wohnen” zu den Aussagen und Inhalten der Wohnungsmarktprognose geäußert und übt deutliche Kritik an der unzureichenden Betrachung des Berichts. Dabei fällt die Wohnungsmarktprognose vor allem dadurch auf, dass dieser einen künftigen Neubaubedarf an Wohnungen errechnet, der passgenau dem Durchschnitt an Neubau der letzten drei Jahre entspricht. Dazu kommentiert die Stellungnahme des Bündnisses:
“Dies wäre in der Tat positiv zu sehen, hat sich die Wohnraumversorgung in vielen Städten und Gemeinden in NRW doch zuletzt immer mehr verschlechtert. Eine quantitative Entspannung durch eine Ausweitung des Wohnungsangebots kann dem entgegensteuern.”
Gleichwohl – und das hält auch der Bericht des Ministeriums fest –, wird nicht immer dort gebaut, wo auch Wohnungen dringend benötigt werden. Die ungleichmäßige räumliche Entwicklung muss insofern entsprechende Berücksichtigung finden, denn Überschüsse an der Peripherie gleichen den Mangel in den Ballungszentren nicht aus.
Gravierende Probleme mit der vorliegenden Wohnungsmarktprognose sieht das Bündnis vor allem auch in der fehlenden Berücksichtigung des Mangel an altersgerechten, barrierfreien Wohnungen in den Berechnungen des Berichts. Gleiches gilt für die Frage der Bezahlbarkeit der neu errichteten Wohnungen, die den Bericht “sozial blind” erscheinen lässt. Diese Punkte sind umso verwunderlicher, als dass der Bericht selbst diese beiden Aspekte als “Fokusthemen” benennt, sie aber dann inkonsequenter Weise nicht in die Berechnungen einbezieht.
Genauere Erläuterungen zu diesen und zu weiteren Kritikpunkten entnehmen Sie unserer Stellungnahme:
Stellungnahme Wohnungsmarktprognose