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Stellungnahme zum "Mantelgutachten" der empirica AG

Ein Gutachten der empirica AG liegt der neuen Mieterschutzverordnung NRW zugrunde. Was aber ist davon zu halten? Wir haben Stellung bezogen.


Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtages Nordrhein-Westfalen bat um Stellungnahme zum sogenannten “Mantelgutachten” der emprica AG. Das Bündnis “Wir wollen wohnen!” hat sich hierzu dezidiert geäußert und übt heftige Kritik am Gutachten. Es wird seinem Untersuchtungsgegenstand nicht gerecht und sollte nicht als alleinige Grundlage für neue Regelungen zum Mieterschutz dienen.

Stellungnahme zum Mantelgutachten

Hintergrund

Das besagt “Mantelgutachten” wurde vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Auftrag gegeben und sollte die bestehenden Mieterschutzverordnungen des Landes evaluieren. Darüber hinaus bestand der Auftrag des Gutachters darin, “angespannte Wohnungsmärkte” in NRW zu identifizieren. 

Auf Grundlage des Gutachtens hat das Ministerium am 02. April eine neue Mieterschutzverordnung vorgestellt, die zum 1. Juli 2020 in Kraft treten soll. Diese sieht erhebliche Einschnitte beim Mieterschutz vor. Eine Übersicht über die Veränderungen findet sich auf der Seite des Deutschen Mieterbundes NRW.

Das Bündnis “Wir wollen wohnen!” hatte sich hierzu bereits in einer Pressemitteilung geäußert.


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